3.1 Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder als vereinbarte Pauschale zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer berechnet. Nebenkosten wie Reisekosten, Modelhonorare, Spesen, Requisiten, Materialkosten etc. sind vom Kunden zu tragen.
3.2 Rechnungen sind mit Leistungserbringung sofort fällig. Bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung bleiben die Bilder Eigentum von Chaluk. Eine Übergabe kann erst verlangt werden, wenn das vereinbarte Honorar vollständig bezahlt wurde. Bei Sonderanfragen wird eine Anzahlung i.H.v. 50% des Auftragswertes 4 Wochen vor dem Auftragsdatum fällig.
3.3 Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Kunde gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 21 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertiger Zahlungsaufforderung begleicht. Die Rechnung oder gleichwertige Zahlungsaufforderung gilt 3 Tage nach Aufgabe zur Post als zugegangen, wobei dem Kunden das Recht verbleibt, einen späteren Zugang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung nachzuweisen.3.4 Der Kunde erkennt die Bildauffassung und Gestaltung von Chaluk mit Erteilung des Auftrages ausdrücklich an. Wünscht der Kunde während oder nach der Auftragsproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Chaluk behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
5.1 Der Kunde versichert, dass er an allen Chaluk übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Im Falle von Personen unter 18 Jahre, stellt der Kunde sicher, dass eine Einverständniserklärung der Eltern vorliegt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflichten beruhen, trägt der Kunde. Von etwaigen Ansprüchen Dritter stellt der Kunde Chaluk frei.
5.2 Der Kunde verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Kunde nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach 3 Werktagen ab, ist Chaluk berechtigt, ggf. Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Kunden auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Kunden.
10.3 Der Kunde erkennt durch Auftragserteilung diese AGB an.
Stand: 09. März 2023